Hausregeln

Aurora Apartman


Hausregeln

Allgemeine Bestimmungen

Wir freuen uns sehr, dass Sie das Aurora Apartment besucht haben und wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt!

Bitte lesen Sie unsere Hausordnung sorgfältig durch, diese enthält die wichtigsten Informationen zur Nutzung des Aurora Apartments.



Check-in und Check-out

Check-in- und Check-out-Zeiten:

Check-in-Zeit: 15.00-19.00 Uhr.

Wir bitten Sie, uns eine halbe Stunde vor Ihrer Ankunft anzurufen, um Ihre Ankunft anzukündigen!


Check-out-Zeit: zwischen 08:30 und 10:00 Uhr.

Später Check-in nach 19:00 Uhr oder nach 19:00 Uhr außerhalb der Saison: 2.500 HUF/Stunde.

Ein später Check-out ist grundsätzlich nach vorheriger Absprache möglich und es wird eine Gebühr von 5.000 HUF/Stunde für jede angefangene Stunde erhoben.

Aufgrund unserer gesetzlichen Verpflichtung vergessen Sie bitte nicht, Ihren gültigen Personalausweis, Führerschein oder Reisepass mitzubringen, da Ihnen die Unterkunft ansonsten nicht bezogen werden kann!

Wir können in der Wohnung nur gesunde Gäste beherbergen!

In der Wohnung gibt es keinen durchgängigen Empfang!

Auf besonderen Wunsch begrüßen wir unsere Gäste beim Check-in und Check-out persönlich.

Sollten Sie keinen persönlichen Empfang wünschen, stellen wir Ihnen grundsätzlich einen für den angegebenen Buchungszeitraum gültigen PIN-Code zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Unterkunft selbstständig betreten können. Nach dem Eintreten müssen Sie telefonisch mit dem Betreiber Kontakt aufnehmen und für die Erfassung der Pflichtangaben bereitstehen.

Wir sind 24/7 telefonisch für Sie erreichbar!

Unsere Kontaktdaten: + 36-70-670-5472


Bitte begleichen Sie den kompletten Betrag Ihres Aufenthaltes spätestens bei Ihrer endgültigen Abreise aus der Unterkunft! Bei nicht bezahlter Abreise wird der Beherbergungsbetrieb seine Ansprüche auf dem Rechtsweg verfolgen sowie eine Anzeige bei der Polizei erstatten, die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Gastes.



Besucher

Der Aufenthalt in der Wohnung ist ausschließlich den in der Reservierung eingetragenen Gästen gestattet.

Der Gast ist für das Verhalten seines Besuchers, einschließlich aller verursachten Schäden, verantwortlich. Für Schäden, die der Besucher dem Gast und/oder Drittpersonen zufügt, übernimmt der Beherbergungsbetrieb keine Haftung.

Für Gäste, die die in der Reservierung angegebene Anzahl überschreiten, berechnen wir eine zusätzliche Gebühr. Bitte erkundigen Sie sich bei den Betreibern nach dieser Möglichkeit.



Gäste unter 18 Jahren

Kinder unter 14 Jahren dürfen sich in der Wohnung, im Garten und auf dem Gemeinschaftsparkplatz nur unter ständiger Aufsicht der Eltern oder einer von ihnen benannten sachkundigen Person aufhalten. Die Begleitpersonen des Kindes sind für die Sicherheit des Kindes und eventuell von ihm verursachte Schäden verantwortlich.

Gäste unter 14 Jahren dürfen die Dienste des Aurora Apartments nur in Begleitung eines Elternteils oder einer anderen erziehungsberechtigten erwachsenen Person nutzen.

Personen unter 18 Jahren ist der Konsum von Alkohol in der Wohnung nicht gestattet. Für die Einhaltung/Durchsetzung dieser Verpflichtung ist der Elternteil einer Person unter 18 Jahren oder eine von diesem benannte geschäftsfähige Person verantwortlich. Für die rechtlichen, moralischen und finanziellen Folgen einer Verletzung dieser Verpflichtung trägt der Elternteil oder die von ihm beauftragte sorgeberechtigte Person die volle Verantwortung.

Gäste ab 18 Jahren können an den Weinkulturveranstaltungen des Apartments teilnehmen.


Für Gäste, die mit Kleinkindern/Kleinkindern anreisen, stellt der Betreiber auf Anfrage eine Babybadewanne, einen WC-Sitz und einen kleinen Tisch zur Verfügung.



Wi-Fi und Fernseher

Die Unterkunft bietet kostenloses WLAN.

Das WLAN-Passwort erhält der Gast vom Personal beim Check-in in der Unterkunft. Das WLAN-Passwort finden Sie ebenfalls in der Unterkunft.

Der Unterkunftsbetreiber übernimmt keine Gewähr für den ständigen und unterbrechungsfreien Betrieb und die Verfügbarkeit des WLANs.

Für etwaige direkte oder indirekte Schäden am Endgerät des Gastes oder dessen Inhalten während oder durch die Nutzung des WLANs haftet der Beherbergungsbetrieb nicht. Die Nutzung der Leistung erfolgt durch den Gast auf eigene Verantwortung und Gefahr.

Auf dem Grundstück befindet sich ein Fernseher, welcher über das Smart-TV oder den vom Betreiber bereitgestellten Streamingdienst Netflix genutzt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass das Entgelt für weitere über das TV-Gerät gebuchte Dienste an den Betreiber zurückzuerstatten ist, es sei denn, der Gast leistet die Zahlung über ein eigenes Konto beim jeweiligen Dienstanbieter.


Da für die angebotenen Dienste eine WLAN-Verbindung erforderlich ist, kann der Betreiber auch in diesem Fall keine Gewähr für deren ständigen Betrieb und Verfügbarkeit übernehmen.

Sofern der Gast kostenpflichtige Inhalte nutzt, werden die Kosten hierfür vom Betreiber in Rechnung gestellt und müssen beim Check-out zurückerstattet werden.


Darüber hinaus möchten wir das Erleben ruhiger Entspannung steigern, soziale Beziehungen stärken und dem Alltag entfliehen.



Sicherheit

Im Brandfall ist der Gast verpflichtet, unverzüglich den Betreiber und die Feuerwehr zu alarmieren. und bei Benutzung des Grillplatzes das Feuer mit Wasser löschen.

In der Wohnung waren die Telefonnummern von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst ausgehängt.



Dinge, die nicht in den Unterkunftsbereich mitgebracht werden dürfen

Der Unterkunftsbetreiber untersagt das Mitbringen folgender Gegenstände in die Unterkunft:


Dinge, die in der geltenden Gesetzgebung als ätzende, entzündbare Chemikalien und Stoffe eingestuft sind,
Stoffe, die nach geltendem Recht als entzündlich und/oder explosiv eingestuft sind,
besonders teures, wertvolles Objekt, Museumsobjekt,
Feuerwerkskörper, Knallkörper, deren Teile und Komponenten,
Sondermüll, also etwas, das die Umwelt oder die Gesundheit schädigt,
bewusstseinsverändernde Drogen.



Rauchen

In den Innenräumen der Unterkünfte ist das Rauchen verboten!

Das Rauchen sowie die Nutzung von E-Zigaretten ist in den Gemeinschaftsräumen und im gesamten Freigelände der Unterkünfte, mit Ausnahme der dafür vorgesehenen Raucherzone, verboten. Bitte achten Sie besonders auf das richtige Ausdrücken von Zigaretten!

Die Beherbergungsbetriebe haben das Recht, Gäste und alle anderen Personen, die sich auf dem Gelände der Beherbergungsstätte aufhalten, zu ermahnen, diese Regelung einzuhalten und mit dem Rauchen bzw. der Nutzung von E-Zigaretten aufzuhören.


Der Gast bzw. jede sich auf dem Gelände der Unterkunft aufhaltende Person ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten und etwaigen Aufforderungen nachzukommen. Verhängt die zuständige Behörde gegen den Beherbergungsbetrieb aufgrund der einschlägigen Gesetzgebung eine Geldbuße wegen des gesetzeswidrigen Verhaltens eines Gastes oder einer anderen Person, die sich im Beherbergungsbetrieb aufhält, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, den Betrag der Geldbuße an die Person zu überweisen, die das gesetzeswidrige Verhalten begangen hat, bzw. von ihr die Bezahlung zu verlangen.



Tägliche Reinigung

Ein täglicher Reinigungsservice ist in dieser Unterkunft nicht verfügbar.

Bei einem Aufenthalt unserer Gäste von mehr als einer Woche erfolgt eine wöchentliche Reinigung der Wohnung durch den Betreiber oder dessen Beauftragten sowie ein Wechsel der Bettwäsche und Handtücher. Termin und Dauer bespricht der Veranstalter mit den Gästen.



Waschen, Bügeln

In der Unterkunft gibt es keinen Wäscheservice. Diesen Service können Sie in der Stadtwäscherei nutzen. Möchten Sie dieses Angebot wahrnehmen, wenden Sie sich vertrauensvoll an den Betreiber.

Bügeleisen und Bügelbrett werden vom Betreiber zur Verfügung gestellt.



Parken

Unsere Gäste können auf dem zur Wohnung gehörenden Parkplatz, der jedoch mit dem Nachbarn geteilt wird, kostenfrei parken.

Auf dem Parkplatz können zwei Autos gleichzeitig parken. Wenn Sie die Autos zusammen parken, können Sie vom Parkplatz aus rückwärts auf die öffentliche Straße fahren. Bitte achten Sie dabei besonders auf die Kurven der Zufahrtsstraße und nehmen Sie ggf. die Hilfe eines Guides in Anspruch.

Für Schäden, die an einem anderen abgestellten Kraftfahrzeug entstehen, haftet der Gast gegenüber dem Geschädigten unmittelbar.

Wenn der Nachbar die Bewegung des Gastes behindert, sollte der Gast den Betreiber benachrichtigen, der sich mit der Person in Verbindung setzt und die Räumung der Straße/des Parkplatzes veranlasst. Ebenso ist der Gast verpflichtet, auf Aufforderung des Betreibers die Zufahrt bzw. den Nachbarparkplatz zu räumen.

Parken ist in unmittelbarer Nähe der Wohnung, in der Csongor Straße, parallel zur Straße, unter Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung möglich.


Der nächstgelegene Parkplatz (kostenlos) befindet sich in der Panoráma utca, Kreuzung Csongor utca, 150 Meter vom Apartment entfernt.



Haustiere/Wildtiere

Das Appartementgelände ist nicht eingezäunt, daher können wir Ihre Haustiere leider nicht beherbergen.



Krankheit oder Tod des Gastes

Erkrankt der Gast während der Dauer der Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung und ist er nicht mehr in der Lage, selbst für sein Wohl zu sorgen, wird der Betreiber nach telefonischer Meldung ärztliche Betreuung anfordern. Der Gast nimmt die angebotenen medizinischen Hilfeleistungen auf eigene Verantwortung und Gefahr in Anspruch. Der Arzt ist kein Angestellter, Erfüllungsgehilfe oder Mitarbeiter des Unterkunftsbetreibers und der Unterkunftsbetreiber übernimmt keine Verantwortung für die Diagnose, die angewandte Therapie oder deren Folgen. Im Falle der Erkrankung/des Todes des Gastes hat der Beherbergungsbetrieb Anspruch auf Ersatz seiner Kosten gegenüber den Angehörigen, Erben oder Rechnungszahlern der erkrankten/verstorbenen Person; mögliche Arzt- und Behandlungskosten, Kosten für vor dem Tod in Anspruch genommene Leistungen sowie etwaige Schäden an Geräten und Einrichtungsgegenständen im Zusammenhang mit der Krankheit/dem Tod.


Im Falle einer ansteckenden Erkrankung eines Gastes hat der Beherbergungsbetrieb das Recht, den Vertrag mit der Beherbergung mit sofortiger Wirkung ohne Rückerstattung oder Entschädigung zu kündigen. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, innerhalb der in der Stornierungsmitteilung der Unterkunft genannten Frist die Unterkunft samt Gepäck auf eigene Kosten zu verlassen. Im Falle einer ansteckenden Krankheit unterliegt die Unterbringung den Bestimmungen des Gesetzes 18/1998. (VI. 3.) NM ist verpflichtet, gemäß dem Dekret zu handeln. (Diese Verordnung regelt das Vorgehen im Falle einer ansteckenden Krankheit. Laut Verordnung wird bei Vorliegen eines entsprechenden Verdachts durch den Beherbergungsbetrieb ein Arzt gerufen, der feststellt, ob der Gast ansteckend ist oder nicht.).



verbotenes Verhalten

Die Unterkunft liegt in einer erstklassigen Weinregion. Das Erleben der Weinkultur kann dazu führen, dass sich der/die Gast(e) lauter verhält/verbreiten, ausladender gestikulieren oder anders reagiert, als dies an anderen Orten der Fall wäre.

Die Unterkunft befindet sich in der Hälfte eines Zweifamilienhauses, so dass es im gemeinschaftlich genutzten Bereich (Eingang, gemeinschaftlicher Parkplatz) gelegentlich zu Begegnungen mit dem anderen Eigentümer und dessen Gästen kommen kann. Sie könnten auch auf Menschen treffen, die auf den drei Nachbargrundstücken wohnen.

Um die Ruhe der oben genannten Nachbarn und anderer Gäste zu gewährleisten, ist es nach 22:00 Uhr verboten, im Unterkunftsbereich Lärm zu machen, Musik zu spielen, laute Aktivitäten durchzuführen, Soundeffekte zu verwenden, Musik in störender Lautstärke im Zimmer zu hören, Radio zu laufen usw. – außer im Falle von Veranstaltungen oder Programmen, die von der Unterkunft organisiert oder genehmigt werden.

Jegliches Verhalten oder Handeln, das den Frieden, die Sicherheit, das Geborgenheitsgefühl oder die Privatsphäre anderer stört, ist im Unterkunftsbereich unabhängig von der Uhrzeit verboten; stellt eine Belästigung dar oder kann eine solche darstellen, ist geeignet, andere einzuschüchtern.

Der Beherbergungsbetrieb hat das Recht, einen störenden und/oder lauten Gast zu verwarnen. Die erste Mahnung ist kostenfrei, bei der zweiten und dritten Mahnung wird die Unterkunft das Girokonto des abgemahnten Gastes vor Ort mit jeweils einem Betrag von 5.000 HUF belasten. Nach der dritten Mahnung hat die Unterkunft das Recht, den Vertrag einseitig und mit sofortiger Wirkung aufzulösen und den Gast unverzüglich auszuweisen, ohne dass eine Verpflichtung zur Rückerstattung und/oder Entschädigung gegenüber der Unterkunft besteht.

Für Schäden, die durch das Verhalten des Gastes anderen Gästen oder Nachbarbewohnern entstehen, schließt der Beherbergungsbetrieb eine Haftung aus.


Das Mining von Kryptowährungen und das Aufladen von Elektroautos sind auf dem Grundstück nicht gestattet.



Gefundene Objekte

Fundgegenstände können beim Betreiber abgegeben und dort registriert werden. Lebensmittel, lebensmittelnahe Gegenstände und Medikamente werden von der Unterkunft vernichtet. Einlagerbare Gegenstände werden vom Beherbergungsbetrieb maximal 3 Monate aufbewahrt. Meldet sich der rechtmäßige Eigentümer des Fundgegenstandes, kann er gegen Vorlage eines Dokuments, das seine Identität und Unterschrift nachweist, sowie gegen Erstattung der für die Aufbewahrung entstandenen Kosten den Gegenstand in Besitz nehmen.



Haftung für Schäden

Die Unterkunft ist von ihrer Verpflichtung zum Ersatz von Schäden am Eigentum des Gastes befreit, wenn sie nachweist, dass der Schaden aufgrund einer unvermeidbaren Ursache entstanden ist, auf die die Gäste und die Betreiber keinen Einfluss haben, oder dass der Schaden vom Gast selbst verursacht wurde.

Der Gast nutzt und verwendet die Einrichtungen und sonstigen Leistungen der Unterkunft bestimmungsgemäß und im Bewusstsein und Wissen seines eigenen Gesundheitszustands sowie seines physischen und psychischen Zustands, weshalb der Unterkunftsbetreiber keine Haftung für Schäden übernimmt, die aus einer unsachgemäßen oder nicht dem tatsächlichen Gesundheitszustand sowie physischen und psychischen Zustand des Gasts entsprechenden Verwendung entstehen.



Datenschutz

Der Beherbergungsbetrieb wird Auskünfte über den gegenwärtigen, vergangenen oder künftigen Aufenthalt des Gastes in der Beherbergungsstätte an Dritte, auch an nahe Angehörige des Gastes, nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung des Gastes weitergeben. Dieses Verbot der Weitergabe gilt nicht für Anfragen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften gestellt werden.

Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass der Beherbergungsbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen dazu verpflichtet ist, der anfragenden Behörde die vom Gast mit der Anfrage verlangten personenbezogenen Daten bereitzustellen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Aufgrund von Gesetzen, behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen stehen dem Beherbergungsbetrieb keine Einwände gegen die Herausgabe der Daten zu.


Weitere Informationen zu den Datenschutz- und Datenverwaltungsregeln finden Sie in den Datenschutz- und Datenverwaltungsinformationen des Aurora Apartment.



Umfang

Kelt: 2024. 10. 16.


Dr. Zsifkó Mariann, Bálint Tamás – üzemeltetők




Buchungsprozess

Kontakt

Per E-Mail oder über das Kontaktformular können Sie mit dem Gastgeber Kontakt aufnehmen, der Ihre Anfrage per E-Mail beantwortet.

Anzahlung und Reservierung

Wenn der Betreiber bestätigt hat, dass die Unterkunft zum angegebenen Zeitpunkt buchbar ist, können Sie Ihre Reservierung durch Vorauszahlung abschließen.

Zahlung und Anreise

Sie können die Übernachtungsgebühr direkt am Anreisetag oder auch jederzeit vorher bezahlen. Nach Abschluss des erforderlichen Verwaltungsvorgangs können Sie Ihre Unterkunft buchen!